Die Bestände stehen im Rahmen gesetzlicher Einschränkungen (u.a. Personenschutzrechte) jedem Interessierten zur Nutzung offen!

Die Nutzung des Archivguts erfolgt auf der Grundlage des Archivgesetzes des Landes Baden-Württemberg und der Archivordnung der Stadt Bietigheim-Bissingen. Bei Sachakten besteht eine grundsätzliche Sperrfrist von 30 Jahren, bei personenbezogenen Unterlagen gelten besondere Vorschriften.

Im Lesesaal des Stadtarchivs können die Unterlagen meist im Original eingesehen werden.

Für Mikrofilme ist ein Mikrofilmlesegerät vorhanden.

Zu den mikroverfilmten Beständen gehören die Jahrgänge 1836-2020 der Bietigheimer Zeitung und ihrer Vorgänger. Für genealogische Forschungen stehen für den Zeitraum ca. 1600 – 1875 Mikrofilmkopien der evangelischen Kirchenbücher und für jüngere Zeiträume die Personenstandsregister im Original zur Verfügung.

Archivordnung

Archivordnung

Verwaltungsgebührensatzung

Verwaltungsgebührensatzung